Rote Unterschrift auf Rezept: Vorschriften, Probleme und Praxis-Tipps für Ärzte und Apotheken

Einleitung

Die ärztliche Unterschrift auf einem Kassenrezept ist ein entscheidender Bestandteil der Rezeptur und der Abrechnung. Sie bescheinigt, dass das Rezept eigenhändig ausgestellt wurde und ist Voraussetzung für eine gültige Verordnung. Doch nicht jede Farbe ist erlaubt: Die rote Unterschrift auf einem Rezept gilt als problematisch – und in vielen Fällen sogar als nicht zulässig. Warum das so ist, welche Konsequenzen dies für Apotheken und Ärzte hat und wie man diesen Retaxfallen entgeht, ist Gegenstand dieser Darstellung. Die Informationen stammen aus aktuellen Quellen, die sich auf Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Rechenzentren und der Abrechnungspraxis beziehen.

Weshalb rote Farben auf Kassenrezepten nicht zulässig sind

Die ärztliche Unterschrift auf einem Kassenrezept muss in einer maschinenlesbaren Form vorliegen, damit sie von den Rechenzentren korrekt erfasst und verarbeitet werden kann. Eine rote Unterschrift hingegen wird in diesem Prozess oft nicht erkannt – sie wird von den Scannern als „Blindfarbe“ betrachtet und vollständig herausgefiltert. Dies hat zur Folge, dass eine rote Unterschrift auf einem digitalen Rezept nicht mehr sichtbar ist und somit als nicht vorhanden gilt.

Technische Hintergründe

Bei Muster-16-Rezepten, die als Standardformular in der deutschen Arzneimittelausgabe gelten, wird alles, was in roter oder violetter Farbe geschrieben wurde, beim Scannen nicht erkannt. Dies liegt daran, dass solche Farben im digitalen Scan-Prozess nicht korrekt reproduziert werden können. Die Rechenzentren der Krankenkassen arbeiten mit automatisierten Systemen, die ausschließlich bestimmte Farben (hauptsächlich schwarz) als lesbar anerkennen. Rote Farben und andere Blindfarben wie Violett fallen somit aus dem Verarbeitungsprozess heraus.

Rechtliche und praktische Konsequenzen

Die Nichterkennung der roten Unterschrift hat praktische und finanzielle Folgen:

  • Ungültige Verordnung: Ein Rezept ohne gültige Unterschrift gilt als nicht verbindlich und darf daher nicht beliefert werden.
  • Verlust der Vergütung: Apotheken, die ein Rezept mit fehlender Unterschrift einlösen, riskieren den Verlust der Erstattung der Arzneimittelkosten.
  • Rückvergütung (Retaxation): Wird ein solches Rezept dennoch angenommen und abgerechnet, kann die Krankenkasse eine Retaxation veranlassen. Dies kann zu finanziellen Einbußen für die Apotheke führen.

Welche Farben sind erlaubt?

Die ärztliche Unterschrift darf in keiner roten Farbe aufgetragen werden. Rote, violette oder andere Farben, die als Blindfarben gelten, sind daher nicht zulässig. Stattdessen ist jede andere Farbe erlaubt – mit der Ausnahme der roten Farbe. In der Praxis wird oft empfohlen, die Unterschrift in schwarz zu schreiben, da dies die klare Lesbarkeit gewährleistet und mit den Scannern kompatibel ist.

Wichtige Vorgaben für die Farbauswahl

  • Nicht erlaubt: Rote Farben, violette Farben.
  • Erlaubt: Schwarze, blaue, grüne oder andere Farben, die nicht als Blindfarben gelten.
  • Empfehlung: Schwarz ist die sicherste Farbe, da sie sich am besten von dem rosafarbenen Rezepthintergrund abhebt und von den Rechenzentren eindeutig erkannt wird.

Vorgaben zum Stift

Neben der Farbe der Unterschrift ist auch die Wahl des Stifts entscheidend. Die Unterschrift auf einem Kassenrezept muss dokumentenecht sein, was bedeutet, dass sie nicht radierbar und langlebig sein muss. Bleistifte, Buntstifte oder andere radierbare Stifte sind daher ungeeignet.

Welche Stifte sind zulässig?

  • Kugelschreiber (dokumentenecht): Ein Kugelschreiber, der Tinte verwendet, ist die empfohlene Wahl.
  • Nicht zulässig: Bleistifte, Buntstifte, radierbare Stifte.
  • Schreibdichte: Der Stift sollte eine ausreichende Schreibdichte aufweisen, um die Farbe gut abzusetzen und den Kontrast zu gewährleisten.

Wichtige Vorgaben für das Rezeptdrucken

Neben der Unterschrift selbst spielt auch der Druck des Rezeptes eine Rolle. Das Rezept muss maschinenlesbar sein, was auch auf die Schrift, den Druck und die Zeilenabstände zurückgeht. Ein schwacher Toner oder ein falsches Schriftbild kann zu Problemen führen, die im Abrechnungsprozess erkannt werden.

Technische Anforderungen

  • Kontrast: Der Druck muss einen ausreichenden Kontrast haben. Empfohlen wird eine Schreibdichte von mindestens 55 % PCS.
  • Schriftart: OCR-Schriften in 10 Punkt Größe sind zulässig.
  • Zeichen pro Zoll (cpi): 10 oder 12 cpi sind zulässig, bei Hochpreisrezepten 15 cpi.
  • Farbe: Nur schwarz ist als Farbe für maschinenlesbare Drucke zulässig.

Probleme mit schwachem Toner

Ein schwacher Toner kann dazu führen, dass der Kontrast beim Einscannen nicht ausreichend ist. Dies hat zur Folge, dass das Rezeptimage nicht leserlich ist und die Abrechnung durch die Krankenkasse unterbunden wird. In solchen Fällen kann eine Retaxation veranlasst werden, die erhebliche finanzielle Einbußen für die Apotheke verursacht.

Wichtige Vorgaben für die Arztstempelung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Rezeptur ist der Arztstempel. Dieser muss eindeutig auf den ausstellenden Arzt zurückzuführen sein und darf nicht fehlen. Für Vertragsärzte ist zudem der Vertragsarztstempel zwingend vorgeschrieben. Dieser wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ausgestellt.

Vorgaben zum Arztstempel

  • Eindeutigkeit: Der Stempel muss den Namen und die Identität des Arztes klar erkennbar darstellen.
  • Vertragsarztstempel: Für Vertragsärzte ist der von der KV bereitgestellte Stempel zwingend vorgeschrieben.
  • Kein Ersatz: Ein fehlender oder falsch angebrachter Stempel kann dazu führen, dass das Rezept nicht angenommen wird.

Praxis-Tipps für Ärzte

Um Retaxationen und Abrechnungsprobleme zu vermeiden, sollten Ärzte einige grundlegende Vorgaben beachten:

  • Unterschrift: Immer mit einem dokumentenechten Stift in einer nicht-roten Farbe unterschreiben.
  • Farbe: Vermeiden Sie rote, violette oder andere Blindfarben.
  • Druck: Achten Sie auf die Druckdichte, insbesondere wenn das Rezept mit einem Drucker erstellt wird.
  • Stempel: Stellen Sie sicher, dass der Arztstempel korrekt und eindeutig angebracht ist.
  • Korrekturen: Änderungen an handschriftlichen Rezepten sollten nur mit dokumentenechtem Schreibzeug erfolgen.

Praxis-Tipps für Apotheken

Auch für Apotheken gibt es einige Vorgaben, um Abrechnungsprobleme und Retaxationen zu vermeiden:

  • Überprüfung der Unterschrift: Vor der Abrechnung sollte sichergestellt werden, dass die Unterschrift vorhanden und lesbar ist.
  • Drucküberprüfung: Bei gedruckten Rezepten sollte geprüft werden, ob der Druck stark genug ist und in der richtigen Farbe vorliegt.
  • Rückverifikation: Bei unsicherer Lesbarkeit oder fehlender Unterschrift sollte das Rezept zurück zum Arzt geschickt werden.
  • Elektronische Rezepte: Diese sind in der Regel weniger problematisch, da sie automatisch erfasst und überprüft werden.

Retaxfalle: Rote Unterschrift

Die rote Unterschrift auf einem Rezept ist eine typische Retaxfalle, die in der Praxis immer wieder auftritt. Sie kann sowohl bei gedruckten als auch bei handschriftlichen Rezepten vorkommen. Die Konsequenzen können weitreichend sein:

  • Kostenverluste: Die Apotheke erhält keine Erstattung für das ausgestellte Medikament.
  • Rückvergütung: Die Krankenkasse kann eine Retaxation veranlassen, was zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann.
  • Rechtsrisiken: Bei fehlender Unterschrift kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, insbesondere wenn Medikamente ohne gültige Verordnung abgegeben wurden.

Retaxfallbeispiel

Ein Beispiel aus der Praxis ist ein Rezept, das mit roter Tinte unterschrieben wurde. Nach dem Scannen ist die Unterschrift nicht mehr sichtbar, da die rote Farbe als Blindfarbe erkannt und herausgefiltert wurde. Die Apotheke hat das Rezept dennoch eingelöst, und die Krankenkasse hat eine Retaxation veranlasst. Die Apotheke musste den Betrag zurückzahlen und kam in eine finanzielle Notlage. Dieses Szenario zeigt, wie wichtig es ist, die Vorgaben zur Rezeptunterschrift zu beachten.

Elektronische Rezepte und digitale Abrechnung

Immer mehr Rezepte werden heute elektronisch ausgestellt, was den Abrechnungsprozess vereinfacht. Elektronische Rezepte (e-Rezepte) sind automatisch erfasst und überprüft, was die Gefahr von Retaxationen verringert. Allerdings gelten auch für e-Rezepte bestimmte Vorgaben:

  • Maschinenlesbarkeit: Die Daten müssen in einer für die Rechenzentren lesbaren Form vorliegen.
  • Signatur: Elektronische Rezepte müssen ebenfalls von dem Arzt signiert sein.
  • Sicherheit: Die Signatur muss sicher und eindeutig sein, um Manipulationen auszuschließen.

Quellen

  1. Hausärztliche Praxis
  2. PTA in Love
  3. Deutsches ArztPortal
  4. IDANA
  5. Deutsches Apothekenportal
  6. Apotheke Ad-Hoc

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