Gültigkeit von ärztlichen Rezepten – Farben, Dauer und Ausnahmen im Überblick

Ärztliche Rezepte sind unverzichtbar, um verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke abholen zu können. Sie enthalten wichtige Informationen über das Medikament, die Dosierung und die Dauer der Einnahme. Doch nicht nur die Farbe der Rezepte, sondern auch deren Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nach Art des Medikaments und der Verordnung. Insbesondere bei Fragen an die AOK Plus und anderen gesetzlichen Krankenkassen ist es wichtig, zu wissen, wie lange ein Rezept gültig ist, um unnötige Wartezeiten oder erneute Arztbesuche zu vermeiden.

Die vorliegenden Informationen zeigen, dass die Gültigkeitsdauer eines Rezeptes von mehreren Faktoren abhängt: von der Farbe des Rezeptes, der Art der Verordnung und gegebenenfalls von der Rezeptart, beispielsweise als E-Rezept. In diesem Artikel werden die verschiedenen Rezeptfarben – rosa, grün, gelb, blau und weiß – detailliert vorgestellt, inklusive deren Gültigkeitsdauer, Ausnahmen und praktischen Beispielen. Zudem wird der Übergang von Papierrezepten zum E-Rezept, der ab Januar 2024 beginnt, besprochen.

Die Kenntnis dieser Informationen ist besonders für Versicherte relevant, da sie helfen kann, rechtzeitig in die Apotheke zu gehen und so die Versorgung mit notwendigen Medikamenten sicherzustellen. Zudem wird aufgezeigt, was im Fall eines abgelaufenen Rezeptes zu tun ist und welche Ausnahmen von der regulären Gültigkeit bestehen.


Rosa Rezepte – 28 Tage gültig

Rosa Rezepte sind die am häufigsten vorkommende Form ärztlicher Verordnungen für Medikamente, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sie gelten für gesetzlich Versicherte und sind seit dem 3. Juli 2021 28 Tage nach Ausstellung gültig. Diese Frist ist in der Arzneimittel-Richtlinie (§ 11 Abs. 4) festgelegt. Der Ausstellungstag wird nicht mitgezählt, das bedeutet, dass der Rezeptnehmer beispielsweise ab dem Tag nach der Ausstellung 28 Tage hat, um das Medikament in der Apotheke abzuholen.

Ein Beispiel: Wurde ein rosa Rezept am Dienstag, den 13. Juli 2021 ausgestellt, kann es bis Dienstag, den 10. August 2021 in der Apotheke eingelöst werden. Fällt der letzte Tag der Gültigkeit auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der Tag dennoch als Ende der Gültigkeit.

Ab Januar 2024 ersetzt das elektronische Rezept (E-Rezept) das rosafarbene Papierrezept. Auf Wunsch der Patient:innen können jedoch auch Papierausdrucke der elektronischen Rezepte erstellt werden. Die Gültigkeit bleibt dabei unverändert bei 28 Tagen.

Ein weiterer Aspekt ist die Zuzahlung, die Versicherte für die Medikamente leisten müssen. In der Regel zahlen sie 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro, maximal 10 Euro. Einige Ausnahmen von dieser Regel existieren, beispielsweise bei Medikamenten für Kinder unter 18 Jahren oder bei Arzneimitteln im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. In solchen Fällen entfällt die Zuzahlung komplett.


Grün Rezepte – unbegrenzt gültig

Grüne Rezepte sind Verordnungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die der Patient vollständig selbst bezahlen muss. Im Gegensatz zu rosa Rezepten sind grüne Rezepte unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass sie in der Apotheke jederzeit eingelöst werden können, sofern das Medikament noch auf dem Rezept steht und die Apotheke das Produkt führt.

Ein grünes Rezept wird in der Regel von Arztpraxen ausgestellt, wenn die Krankenkasse das Medikament nicht übernimmt. In solchen Fällen ist es für den Patienten wichtig zu wissen, dass das Rezept unbegrenzt gültig ist. Dies kann besonders bei teuren Medikamenten oder bei Arzneimitteln, die nur in bestimmten Apotheken erhältlich sind, von Vorteil sein.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Nicht alle Medikamente, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind, können über ein grünes Rezept verordnet werden. Zudem muss das Medikament nicht in der Liste der Leistungen der Krankenkasse enthalten sein, da die Kasse in diesen Fällen keine Kosten übernimmt.


Gelbe Rezepte – 7 Tage gültig

Gelbe Rezepte sind für Medikamente vorgesehen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese Rezepte sind nur 7 Tage nach Ausstellung gültig. Dazu zählen beispielsweise Medikamente mit Codein oder Morphin, die aufgrund ihrer Suchträchtigkeit strengen Vorschriften unterliegen.

Die kurze Gültigkeitsdauer von gelben Rezepten ist gesetzlich geregelt und dient dazu, die unerlaubte Verbreitung von Betäubungsmitteln zu verhindern. Patient:innen, die ein gelbes Rezept erhalten, sollten daher rechtzeitig in die Apotheke gehen, um das Medikament abzuholen. Andernfalls verliert das Rezept seine Gültigkeit, und ein neues muss vom Arzt ausgestellt werden.

Ein weiteres Beispiel für eine Ausnahme von der 28-tägigen Gültigkeit ist das gelbe Rezept, das für Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter gilt. Solche Verordnungen dürfen nur bis zu 6 Tagen nach Ausstellung beliefert werden. Dies liegt daran, dass die betreffenden Wirkstoffe potenziell fruchtschädigend wirken können.


Blaue Rezepte – 3 Monate gültig

Blaue Rezepte werden für Privatpatienten ausgestellt, bei denen die Kosten für das Medikament nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Solche Rezepte sind in der Regel 3 Monate nach Ausstellung gültig. Das bedeutet, dass sie innerhalb dieser Frist in der Apotheke eingelöst werden müssen.

Ein blauer Rezepttyp ist vor allem bei Patient:innen mit privater Krankenkasse relevant, da diese oft keine Zuzahlungen leisten müssen. Stattdessen tragen sie die Kosten für das Medikament vollständig selbst. In solchen Fällen ist ein blauer Rezepttyp üblich.

Zudem sind blau gefärbte Rezepte für Privatrezepte, bei denen der Patient:in nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, üblich. In diesen Fällen kann das Rezept innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden, was eine gewisse Flexibilität bietet. Allerdings ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, da abgelaufene Rezepte nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden können.


Weiße Rezepte – 6 Tage gültig

Weiße Rezepte sind spezielle Rezepte, die für Medikamente mit potenziell fruchtschädigenden Wirkstoffen ausgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid. Solche Medikamente können bei schwangeren Frauen zu Fehlbildungen des Embryos führen, weshalb sie streng reguliert sind.

Ein weißes Rezept ist nur 6 Tage nach Ausstellung gültig. Das bedeutet, dass Patient:innen, die solch ein Rezept erhalten, innerhalb von 6 Tagen in die Apotheke gehen müssen, um das Medikament abzuholen. Der Ausstellungstag wird mitgezählt, was bedeutet, dass der Rezeptnehmer bereits am Tag der Ausstellung einen Tag abzüglich hat.

Zudem gibt es ein weiteres Rezepttyp, das ebenfalls nur 6 Tage gültig ist: das Entlassrezept. Dieses Rezept wird von Klinikärzt:innen ausgestellt, wenn eine Patientin oder ein Patient das Krankenhaus verlässt. Es ähnelt dem rosafarbenen Kassenrezept, trägt jedoch den Aufdruck „Entlassmanagement“. Entlassrezepte sind nur drei Werktage gültig, wobei der Entlasstag bereits als Tag eins mitzählen. Das bedeutet, dass ein Patient, der am Montag entlassen wird, bis Donnerstag in die Apotheke gehen muss, um das Medikament abzuholen.


E-Rezept – der elektronische Nachfolger des Papierrezeptes

Ab Januar 2024 ersetzt das elektronische Rezept (E-Rezept) das bisherige rosafarbene Papierrezept. Ziel des E-Rezepts ist es, Abgabe-, Übertragungs- und Medikationsfehler zu verhindern, beispielsweise durch unleserliche Handschriften. In der Praxis bedeutet das, dass Verordnungen von Arzt:innen direkt in das E-Rezept-System übertragen werden und in der Apotheke automatisch abgerufen werden können.

Für Patient:innen gibt es vier Möglichkeiten, ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen:

  1. Per App: Mit der „AOK Mein Leben“-App können Patient:innen ihre E-Rezepte auf dem Smartphone verwalten und in der Apotheke einlösen. Zudem ist es möglich, die E-Rezept-App der gematik zu nutzen.
  2. Mit der eGK: Patient:innen können das E-Rezept auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Dazu steckt die Apothekerin oder der Apotheker die Karte ins Kartenlesegerät und ruft das Rezept ab.
  3. Mit CardLink: Ein weiterer Weg, das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, ist über den CardLink-Service. Dieser ermöglicht es, das E-Rezept über das Internet an die Apotheke zu übermitteln.
  4. Via QR-Code: Ein weiterer Option ist es, den QR-Code des E-Rezepts in der Apotheke vorzulegen, um das Medikament abzugeben.

Die Gültigkeit des E-Rezepts bleibt unverändert bei 28 Tagen, wie es auch bei Papierrezepten der Fall ist. Auf Wunsch der Patient:innen können jedoch Papierausdrucke des E-Rezepts erstellt werden. Dies kann besonders bei Patient:innen mit eingeschränkter technischer Ausstattung oder bei Apotheken, die noch nicht vollständig auf das E-Rezept umgestiegen sind, von Vorteil sein.


Was tun, wenn ein Rezept abgelaufen ist?

Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden. In solchen Fällen muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen, was zu zusätzlichen Kosten und Zeitverlust führen kann. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, sobald ein Rezept ausgestellt wird.

In einigen Fällen können Ausnahmen von der regulären Gültigkeit bestehen. Beispielsweise bei Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen die Gültigkeit nur sechs Tage beträgt. Zudem gibt es Ausnahmen für Entlassrezepte, die nur drei Werktage gültig sind.

Wenn ein Rezept abgelaufen ist, kann der Patient:in auch prüfen, ob es andere Formen der Verordnung gibt, die länger gültig sind. In einigen Fällen kann beispielsweise ein grünes Rezept verwendet werden, das unbegrenzt gültig ist. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn das Medikament nicht von der Krankenkasse übernommen wird.


Schlussfolgerung

Die Gültigkeit eines ärztlichen Rezeptes hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Farbe des Rezeptes, die Art der Verordnung und die Art der Versicherung. Rosa Rezepte sind 28 Tage gültig, grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, gelbe Rezepte sind 7 Tage gültig, blau Rezepte sind 3 Monate gültig und weiße Rezepte sind 6 Tage gültig. Zudem gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise bei Acitretin- oder Entlassrezepten, die kürzere Gültigkeitsfristen aufweisen.

Mit der Einführung des E-Rezeptes ab Januar 2024 wird der Übergang von Papierrezepten zum digitalen Rezept weiter voranschreiten. Dieser Schritt hat das Ziel, Fehler in der Rezeption zu vermeiden und die Medikationsversorgung zu optimieren. Patient:innen können zwischen mehreren Optionen wählen, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, beispielsweise per App, mit der eGK oder über den CardLink-Service.

Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, sobald ein Rezept ausgestellt wird, um die Versorgung mit notwendigen Medikamenten sicherzustellen. Ein abgelaufenes Rezept kann nicht mehr in der Apotheke eingelöst werden und erfordert eine neue Verordnung durch den Arzt. Zudem gibt es Ausnahmen von der regulären Gültigkeit, die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen.


Quellen

  1. Verbraucherzentrale.de – Wie lange ist ein Rezept gültig?
  2. AlleAntworten.de – Rezept wie lange gültig AOK
  3. Deutsches Apothekenportal – Rezeptgültigkeit
  4. Apotheken Umschau – Rezepte in der Apotheke einlösen
  5. AOK.de – Arzneimittelleistungen
  6. AOK.de – E-Rezept

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