Rezeptpflichtige und apothekenpflichtige Antiallergika – Wann ist ein rotes Rezept notwendig?
Allergien zählen zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden in Deutschland und können sich auf verschiedene Weise äußern – von leichten Symptomen wie Juckreiz oder Tränenfluss bis hin zu schwerwiegenden Atemwegsreaktionen. Um diese Beschwerden zu lindern, sind Antiallergika ein essentieller Bestandteil der Therapie. Doch nicht alle Medikamente dieser Gruppe sind gleich zugänglich: Während einige rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind, benötigen andere eine ärztliche Verordnung, oftmals auf einem roten Rezept. Dieser Artikel klärt, unter welchen Voraussetzungen Antiallergika rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig sind, wann ein rotes Rezept erforderlich ist und welche Alternativen bestehen.
Antiallergika im Überblick
Antiallergika, auch als Antihistaminika bekannt, blockieren die Wirkung von Histamin, einem Botenstoff, der bei allergischen Reaktionen freigesetzt wird. Sie sind in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich – als Tabletten, Nasensprays, Augentropfen oder Inhalatoren. Ihre Verordnung oder Apothekenabgabe hängt von der Schwere der Symptome, dem Wirkstoff, der Darreichungsform und der Altersgruppe des Patienten ab. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der Rezeptpflicht und Apothekenpflicht bei Antiallergika detailliert beschrieben.
Rezeptpflicht und apothekenpflicht: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe „rezeptpflichtig“ und „apothekenpflichtig“ beziehen sich auf unterschiedliche Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Ein rezeptpflichtiges Medikament kann nur mit einer ärztlichen Verordnung erworben werden, unabhängig davon, ob es zu Lasten der Kasse abgerechnet wird oder nicht. Ein apothekenpflichtiges Medikament hingegen ist nicht rezeptfrei erhältlich, kann aber in bestimmten Fällen ohne ärztliche Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Rezeptpflichtige Antiallergika
Rezeptpflichtige Antiallergika sind in der Regel solche, die stärkere Wirkstoffe enthalten oder aufgrund ihrer Wirkweise und Anwendung bei schwereren Allergien eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Medikamente wie Desloratadin, Fexofenadin, Rupatadin oder Glukokortikoide in nasaler Anwendung. Solche Medikamente benötigen immer einen Arztbrief, der entweder auf einem grünen Rezept (Privatrezept) oder einem roten Rezept (Kassenrezept) abgegeben wird.
Apothekenpflichtige Antiallergika
Apothekenpflichtige Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke erworben werden, sind jedoch nicht rezeptfrei. Das bedeutet, dass sie nur in der Apotheke erhältlich sind und nicht in Drogerien oder Supermärkten. Einige dieser Medikamente können zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, sofern sie für bestimmte Indikationen und Patientengruppen zugelassen sind. Beispiele für apothekenpflichtige Antiallergika sind Cetirizin, Levocetirizin, Azalastin oder Natriumcromoglicat.
Wann ist ein rotes Rezept erforderlich?
Ein rotes Rezept, auch Kassenrezept genannt, wird benötigt, wenn ein Medikament im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden soll. Dies gilt insbesondere für Kinder unter 12 Jahren, Kinder mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren sowie in bestimmten Ausnahmefällen nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL).
Ausnahmefälle nach der AM-RL
Die AM-RL legt fest, in welchen Fällen apothekenpflichtige Arzneimittel auch zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden können. Dazu zählen:
Notfallsets bei Bienen-, Wespen- oder Hornissengift-Allergien
In diesen Fällen kann ein apothekenpflichtiges Antiallergikum als Teil eines Notfallsets auf einem roten Rezept verordnet werden.Schwere, rezidivierende Urticarien
Bei wiederkehrenden Nesselsuchtanfällen kann ein apothekenpflichtiges Antiallergikum als Kassenleistung in Anspruch genommen werden.Schwerwiegender, anhaltender Pruritus (Juckreiz)
Bei starkem, langanhaltendem Juckreiz, der die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt, kann ein apothekenpflichtiges Antiallergikum verordnet werden.Persistierende allergische Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik
Bei einer anhaltenden, schwerwiegenden Heuschnupfen-Symptomatik, bei der eine nasale Therapie mit Glukokortikoiden nicht ausreicht, kann ein apothekenpflichtiges Antiallergikum verordnet werden.
Wichtige Voraussetzungen
Ein rotes Rezept kann nur dann abgerechnet werden, wenn die Verordnung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend ist. Die AM-RL betont, dass vorrangig apothekenpflichtige Medikamente verordnet werden sollen, sofern sie diese Kriterien erfüllen. Eine Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten wäre in diesen Fällen unwirtschaftlich.
Konkrete Beispiele für Antiallergika mit Rezeptpflicht oder Apothekenpflicht
Im Folgenden werden einige konkrete Beispiele für rezeptpflichtige und apothekenpflichtige Antiallergika detailliert vorgestellt. Diese Medikamente sind aufgrund ihrer Wirkstoffe, Darreichungsformen oder Anwendungszwecke für bestimmte Patientengruppen zugelassen.
1. Cetirizin
- Wirkstoff: Cetirizindihydrochlorid
- Darreichungsform: Filmtabletten
- Abgabebestimmung: rezeptfrei, apothekenpflichtig
- Anwendung: Bei allergischen Erkrankungen wie Heuschnupfen, Urticaria oder Juckreiz
- Verordnung: Für Kinder unter 12 Jahren kann Cetirizin zulasten der Kasse verordnet werden, sofern keine rezeptfreien Alternativen ausreichen.
2. Levocetirizin
- Wirkstoff: Levocetirizin
- Darreichungsform: Filmtabletten
- Abgabebestimmung: rezeptfrei, apothekenpflichtig
- Anwendung: Bei allergischer Rhinitis und chronischer Urticaria
- Verordnung: Bei schwerwiegender Symptomatik kann Levocetirizin auch zulasten der Kasse abgerechnet werden.
3. Azelastin
- Wirkstoff: Azelastinhydrochlorid
- Darreichungsform: Augentropfen
- Abgabebestimmung: rezeptfrei, apothekenpflichtig
- Anwendung: Bei allergischen Augenerkrankungen
- Verordnung: Für Kinder unter 12 Jahren kann Azelastin zulasten der Kasse verordnet werden.
4. Rupatadin
- Wirkstoff: Rupatadin
- Darreichungsform: Tabletten, Lösung
- Abgabebestimmung: rezeptpflichtig
- Anwendung: Bei chronischer Urticaria und Heuschnupfen
- Verordnung: Rupatadin benötigt immer einen Arztbrief und kann entweder auf einem roten oder grünen Rezept abgegeben werden.
5. ALLERGO-MOMELIND
- Wirkstoff: Cromoglicinsäure
- Darreichungsform: Nasenspray
- Abgabebestimmung: rezeptfrei, apothekenpflichtig
- Anwendung: Bei allergischer Rhinitis
- Verordnung: Nach der AM-RL kann ALLERGO-MOMELIND für Erwachsene zulasten der Kasse verordnet werden, sofern eine persistierende allergische Rhinitis vorliegt.
6. Desloratadin
- Wirkstoff: Desloratadin
- Darreichungsform: Tabletten
- Abgabebestimmung: rezeptpflichtig
- Anwendung: Bei allergischer Rhinitis und Urticaria
- Verordnung: Desloratadin benötigt immer einen Arztbrief und kann entweder auf einem roten oder grünen Rezept abgegeben werden.
7. Fexofenadin
- Wirkstoff: Fexofenadin
- Darreichungsform: Tabletten
- Abgabebestimmung: rezeptpflichtig
- Anwendung: Bei allergischer Rhinitis
- Verordnung: Fexofenadin benötigt immer einen Arztbrief und kann entweder auf einem roten oder grünen Rezept abgegeben werden.
8. ALLERGO-REPO
- Wirkstoffe: Reproterol, Cromoglicinsäure
- Darreichungsform: Dosieraerosol
- Abgabebestimmung: rezeptpflichtig
- Anwendung: Bei allergischen Bronchialerkrankungen
- Verordnung: ALLERGO-REPO benötigt immer einen Arztbrief und kann entweder auf einem roten oder grünen Rezept abgegeben werden.
Wie funktioniert die Abrechnung über die Krankenkasse?
Die Abrechnung von Antiallergika über die Krankenkasse hängt von der Art der Verordnung und dem Rezept ab. Ein rotes Rezept bedeutet, dass das Medikament als Kassenleistung abgerechnet wird, wodurch der Patient nur einen geringen Eigenanteil zahlt. Ein grünes Rezept hingegen bedeutet, dass der Patient das Medikament aus eigener Tasche bezahlt, da es nicht als Kassenleistung gilt.
Wichtige Hinweise für Patienten
Keine Selbstverordnung: Selbstverordnungen, bei denen der Arzt ein Medikament auf einem grünen Rezept verordnet, können in der Regel nicht auf einen roten Rezept umgestellt werden. Das bedeutet, dass der Patient in diesem Fall das Medikament vollständig aus eigener Tasche bezahlen muss.
Keine Diagnose auf dem Rezept: Laut AM-RL darf der Arzt keine Diagnose auf das Rezept schreiben. Stattdessen muss die Apotheke prüfen, ob die Voraussetzungen für die Abrechnung zulasten der Kasse erfüllt sind.
Apotheke prüft die Relevanz: Falls auf dem Rezept keine weiteren Angaben vorhanden sind, darf die Apotheke davon ausgehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und das Medikament zulasten der Kasse abrechnen.
Nur bei bestimmten Indikationen: Nur bei den in der AM-RL genannten Ausnahmefällen kann ein apothekenpflichtiges Medikament zulasten der Kasse verordnet werden. Bei anderen Indikationen muss das Medikament entweder rezeptpflichtig oder rezeptfrei erworben werden.
Empfehlungen für die Praxis
Für Patienten
- Bei leichten Symptomen: Rezeptfreie Antiallergika wie Cetirizin oder Levocetirizin sind oft ausreichend.
- Bei schweren Symptomen: Bei stärkeren Beschwerden oder bei Nicht-Antwort auf rezeptfreie Medikamente ist ein Arztbesuch ratsam.
- Bei Kindern: Bei Kindern unter 12 Jahren ist es wichtig, die Verordnung sorgfältig zu prüfen, da einige Medikamente nur zulasten der Kasse abgerechnet werden können.
- Bei langfristiger Anwendung: Bei einer langfristigen Therapie mit Antiallergika ist es wichtig, die Kosten zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf Kassenleistungen zurückzugreifen.
Für Apotheker
- Kontrolle der Rezepte: Apotheker sollten bei der Abrechnung von apothekenpflichtigen Medikamenten sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kassenabrechnung erfüllt sind.
- Beratung der Patienten: Apotheker sollten Patienten über die Rezeptpflicht, Apothekenpflicht und die Kosten der Medikamente informieren.
- Prüfung der Anwendungsdauer: Bei Medikamenten wie ALLERGO-MOMELIND oder ALLERGO-REPO ist es wichtig, die Anwendungsdauer zu kontrollieren, da eine zu lange Einnahme Nebenwirkungen verursachen kann.
Fazit: Wann ist ein rotes Rezept notwendig?
Die Verordnung von Antiallergika in Deutschland ist streng reguliert. Rezeptpflichtige Medikamente benötigen immer einen Arztbrief, während apothekenpflichtige Medikamente in bestimmten Fällen zulasten der Kasse abgerechnet werden können. Ein rotes Rezept ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Medikament für Kinder unter 12 Jahren, für Kinder mit Entwicklungsstörungen oder in Ausnahmefällen nach der AM-RL verordnet wird. In diesen Fällen ist eine Abrechnung über die Krankenkasse möglich, wodurch der Patient nur einen geringen Eigenanteil zahlt.
Für Patienten ist es wichtig, die Unterschiede zwischen rezeptpflichtigen und apothekenpflichtigen Medikamenten zu kennen, da dies die Kosten und die Verfügbarkeit der Therapie beeinflusst. Bei leichten Symptomen reichen oft rezeptfreie Medikamente aus, bei schwereren Beschwerden ist jedoch ärztlicher Rat erforderlich. Für Apotheker ist es ebenso wichtig, die Rezepte sorgfältig zu prüfen und die Patienten über die Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten zu informieren.
Letztendlich hängt die Verordnung von Antiallergika von der individuellen Situation des Patienten ab. Eine klare Diagnose, eine sorgfältige Verordnung und eine transparente Abrechnung sind entscheidend, um eine wirksame Therapie zu gewährleisten.
Quellen
- AOK Niedersachsen – Antihistaminika: rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig
- Medzrezeptfrei – Allergietabletten verschrplichtig?
- Microlabs Allergie – Wann sind Augentropfen bei Allergie auf Rezept erhältlich?
- Deutsches Apothekenportal – Wie ist mit OTC-Antiallergika auf Kassenrezept umzugehen?
- Pollenallergien.de – Rezeptpflichtige Allergie-Medikamente
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